Kirchenvorstände
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung einer Kirchengemeinde zuständig. Er wurde im November 2018 für alle Kirchengemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft neu gewählt. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist jeweils der Pfarrer.
Kapellenvorstände
Die Kapellenvereine tragen in enger Absprache mit dem Pfarrer die Verantwortung für die jeweilige Kapelle und deren Vermögensverwaltung.